Amtlicher Bescheid



Amtlicher Bescheid
Nach dem Aufenthaltsgesetz sollten MigrantInnen ein bestimmtes Einkommen haben, um eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen, was als „ortsübliche Unterkunft“ galt, lag im Ermessen der Behörde.

Archive Peregrina und Maria Vassilakou, Wien





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