MA 62 und Überfremdungsbescheide
"zur allfälligen Veranlassung an die Fremdenpolizei"


image


Ab dem 1. Juli 1993 verlagerte sich die Zuständigkeit für „quotenpflichtige“ Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen an die Bundesländer. In Wien entschieden 1993 bis 1998 Beamte der MA 62 auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes über entsprechende Anträge. Die Negativ-Bescheide, die mit „zuwenig Einkommen“, „keine für Inländer ortsübliche Unterkunft“, dem „Grad der Überfremdung“ oder „zuwenig Anpassung an mitteleuropäische Sitten“ argumentierten, enthielten oft die gleichen Textbausteine. Etliche der ablehnenden Entscheidungen gingen als Kopien an die Fremdenpolizei.
MigrantInnen beruften gegen die rassistischen Bescheide – oft in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen. Dort wurden sie auch gesammelt und kamen insbesondere über Pressekonferenzen der Wiener Gemeinderätin Maria Vassilakou ins Blickfeld der Medien. Am 1. Jänner 1999 wurde die „Abteilung für fremdenrechtliche Angelegenheiten“ unter neuer Leitung, aber personeller Kontinuität in die Magistratsabteilung 20 verschoben.