Abwanderung und TouristInnenbeschäftigung
"Anpassungsfähigkeit des Österreichers an Ausländer"


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Mit der „Anpassungsfähigkeit des Österreichers“ argumentierte die Arbeiter-Zeitung 1964, warum „doch eine vergleichsweise große Anzahl von Fremdarbeitern ihrem österreichischen Arbeitgeber die Treue hält und nicht nach Norden auswandert“. Aus Arbeitskräftemangel wurde ebenfalls Anfang der 60er Jahre von Unternehmen erwogen, „die Freizügigkeit der Österreicher gesetzlich zu beschränken“. Der ÖGB war aber gegen ein Ausreiseverbot von ÖsterreicherInnen (Matuschek). 1955 wurde zwischen der Türkei und Österreich ein Abkommen zur visumsfreien Einreise geschlossen, 1965 mit Jugoslawien. Neben dem Anwerbeverfahren konnten MigrantInnen, die als TouristInnen einreisten, damit rechnen jederzeit beschäftigt zu werden.
Gegen jene, die den Arbeitsplatz wechselten, forderten die Unternehmen fremdenpolizeiliche Maßnahmen.