Selbstständige Erwerbstätigkeit

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Die österreichische Staatsbürgerschaft zählte bis zur Gewerberechtsnovelle 2002 zu den allgemeinen Bedingungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen.
Paragraph 14 der Gewerbeordnung (bis 1973 §8) bildet die gesetzliche Grundlage für den Zugang „Ausländischer Personen“ zu selbstständiger Erwerbsarbeit.